Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung

Stand: 26.05.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen der gotvintage GmbH; Geschäftsbereich: Vermietung von Artikeln aus dem Bereich Non-Food-Catering (Geschirr, Mobiliar, Deko usw.)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen der gotvintage GmbH, Schönhauser Allee 84, 10439 Berlin (nachfolgend gotvintage genannt) gelten für alle zwischen gotvintage und dem Mieter abgeschlossenen Verträge über die Vermietung von Artikeln aus dem Bereich Non-Food-Catering. Mit Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen im vollen Umfang einverstanden.

1.2 Mieter i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.5 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.

1.6 Der Vertragstext wird von gotvintage gespeichert. gotvintage sendet dem Mieter die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die Personendaten und Bestelldaten kann der Mieter überdies jederzeit von gotvintage per E-Mail verlangen. Die aktuelle Datenschutzerklärung findet der Mieter zu jeder Zeit auf der Webseite www.gotvintage.de.

2. Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote sind unverbindlich in Bezug auf Liefermöglichkeit, Verfügbarkeit und Design.

2.2 Die Darstellung der Mietsache auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

2.3 Der Mieter kann entweder über die auf der Webseite angegebenen Kontaktdaten oder das Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Mietvertrages oder eine Buchungsanfrage an gotvintage übersenden.

2.4 Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Mieter das erhaltene Angebot mündlich, schriftlich oder per Email bestätigt.

3. Gegenstand der Leistung

Der Umfang der von gotvintage geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot und diesen Vertragsbedingungen.

4. Mietpreise

4.1 Es gelten ausschließlich die Mietpreise in den jeweils aktuellen Preislisten von gotvintage. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten sämtliche Preise gegenüber Unternehmern rein netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Auf- und Abbau, Dekoration, Vertragen und Einsammeln der Mietsache sind nicht im Mietpreis enthalten.

Kaution:

4.3 gotvintage verlangt eine Kaution, diese beträgt mindestens 10% des Gesamtwiederbeschaffungswertes der Mietsache und kann je nach Art des Ereignisses auf bis zu 20% erhöht werden. Die Kaution ist vor Übergabe der Mietsache fällig und wird dem Mieter genau beziffert.

4.4 Eventuelle Schäden oder Verluste an/ von Mietsachen oder offene Forderungen werden mit der Kaution nach Rückgabe der Mietsache verrechnet. Die Differenz wird innerhalb von 7 Tagen nach Verrechnung auf das Konto des Mieters zurück erstattet.

5. Mietdauer

5.1 Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkten. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Die Mietdauer beträgt mindestens drei Tage und beinhaltet jeweils den Empfangs- und Rückgabetag.

5.2 gotvintage stellt das Mietobjekt mit Zubehör spätestens zu Beginn der Mietzeit an der in der Auftragsbestätigung genannten Adresse zur Abholung bereit.

5.3 Soweit die Anlieferung des Mietobjekts durch gotvintage oder einen von gotvintage zu beauftragenden Dritten vereinbart ist, beginnt das Mietverhältnis mit der Ablieferung des Mietobjekts bei dem Mieter. Falls der Mieter den Dritten beauftragt, beginnt das Mietverhältnis mit der Übergabe an den Dritten.

5.4 Das Mietverhältnis endet mit der Abholung durch gotvintage oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Rücklieferung des Mieters.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Zahlungen sind, soweit sich kein anderes Zahlungsziel aus der Auftragsbestätigung ergibt, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.

6.2 Bei Zahlungsverzug behält sich gotvintage vor die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Hierbei muss der Schuldner alle weiteren Kosten wie Mahngebühren in voller Höhe, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, tragen.

6.3 Eine Aufrechnung, Verrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht stehen dem Mieter nicht zu. Auch Wechselgeschäfte oder die Möglichkeit zu Teilzahlungen sind nicht zulässig.

7. Rücktritt des Mieters-Stornierung der Bestellung

7.1 Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr berechnet. Eine Stornierung muss stets in Textform erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.

7.2 Folgende Kosten werden berechnet:
• 25% des Mietpreises bis 61 Tage vor Abholung oder Lieferung
• 50% des Mietpreises bis 14 Tage vor Abholung oder Lieferung
• 90% des Mietpreises ab dem 14. Tag vor Abholung oder Lieferung

7.3 Es steht dem Mieter frei, im Einzelfall nachzuweisen, dass gotvintage tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Schaden zu ersetzen.

8. Lieferbedingungen

8.1 Die von gotvintage festgelegten Standardlieferbestimmungen beziehen sich auf einen ebenerdigen, durchgehend rollbaren, barrierefreien Anlieferweg ohne Wartezeiten von Montag bis Freitag im Zeitraum von 09:00 bis 20:00 Uhr. Abweichungen der Standardlieferbestimmungen sind vom Mieter im Vorfeld mitzuteilen.

8.2 Bei der Lieferung durch gotvintage besteht eine Nachfrist von zwei Stunden, auch wenn Fixtermine mit Uhrzeit vereinbart wurden.

8.3 Dem Mieter steht, bei Lieferverzug aus einem der nachfolgenden Gründe, eine max. Entschädigung in Höhe von 30% des Mietpreises zu. Davon ausgeschlossen sind Dienstleistungen und Transport, bzw. Handlingpositionen:
• Die Mietsache ist aufgrund eines vorherigen Auftrags nicht einsatzfähig.
• Die Mietsache ist verbrannt, anderweitig beschädigt oder abhanden gekommen.
• Die Nachfrist von 2 Stunden ist verstrichen und die Mietsache wird nicht mehr benötigt, bzw.
nicht dem Mieter überlassen.
• Die Mietsache wurde auf dem Transportweg beschädigt oder der Lieferwagen kann aufgrund
von Verkehrsbehinderungen den Zielort nicht rechtzeitig erreichen.

8.4 Für einen reibungslosen An- und Abtransport zum Aufstellungsort der Mietsache hat der Mieter für einen freien Zugang bzw. Anfahrt der Lieferstelle Sorge zu tragen und ggf. rechtzeitig entsprechende Einfahrtsberechtigungen bereitzustellen.

8.5 Weiterhin hat der Mieter für einen An- und Abtransport ohne Wartezeiten Sorge zu tragen. Ist ein sofortiger, vereinbarter An- oder Abtransport, Zufahrt oder Zugang und ggf. Aufbau nicht möglich, werden Wartezeiten mit Fahrzeugen bis 3.5t mit 72,00 Euro und mit Fahrzeugen über 3.5t mit 135,00 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Stunde berechnet.

8.6 Die im Auftrag veranschlagten Liefer- und Aufbaukosten enthalten maximal eine Distanz von 50m zwischen Lieferfahrzeug und Aufstellort und einen einmaligen Aufbau am vorher kommunizierten Aufstellungsort. Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Umbau oder erneuten Aufbau an einem anderen Aufstellungsort. Sollte der nachträgliche Umbau durch gotvintage erfolgen, behält sich gotvintage vor, hierfür 37,50 Euro inkl. Umsatzsteuer pro angefangene halbe Stunde und Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfe zu berechnen.

8.7 Bei Einsätzen auf Messegeländen gilt die vom Mieter genannte Einfahrts- und Pfandregelung als verbindlich. Sollte es durch falsche Angaben zu einer Verzögerung kommen, geht dies zu Lasten des Mieters.

9. Selbstabholung

9.1 Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden.

9.2 Die Mietsache sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Mietsache geeignet ist. Die Mietsache ist im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen zu sichern.

9.3 Transportschäden sind gotvintage sofort zu melden und schriftlich anzuzeigen. Bei Rücknahme der Mietobjekte werden diese von gotvintage auf entstandene Schäden überprüft.

9.4 Die Mietsache ist zum vereinbarten Rückgabetermin und an vereinbartem Rückgabeort in vertragsgerechtem Zustand an gotvintage zu übergeben (Zeitfenster +1 Stunde).

10. Gewährleistung durch gotvintage

10.1 Bei der Vermietung von Gegenständen wird dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt, die Mietsache bei Entgegennahme zu untersuchen oder durch Dritte untersuchen zu lassen. Der Mieter – soweit er Unternehmer ist – hat gotvintage erkennbare Mängel der Mietsache unverzüglich nach der durchgeführten Untersuchung in Textform anzuzeigen. Kommt er dem nicht nach, kann er erkennbare Mängel sodann nicht mehr rügen. Verbraucher bitten wir in diesen Fällen, diese Mängel möglichst sofort zu rügen und bitte unverzüglich Kontakt mit gotvintage aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche der Verbraucher und deren Durchsetzung keinerlei Konsequenzen.

10.2 gotvintage ist verpflichtet, die vom Mieter bei der Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen und berechtigt stattdessen dem Mieter einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.

10.3 Sofern die Mietsache mangelhaft ist, hat der Mieter Anspruch auf Minderung des Mietzinses nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.4 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der fehlerhafte Transport/Auf- und Abbau/Anschluss/Bedienung der gemieteten Produkte keinen Mangel an der Mietsache darstellt. gotvintage empfiehlt deshalb, den Transport und Auf- und Abbau von Mietsachen von gotvintage vornehmen zu lassen.

10.5 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Mieters – soweit dieser Unternehmer ist – wegen eines anfänglichen oder eines später entstehenden Mangels an der Mietsache sind ausgeschlossen, solange der Mangel nicht wegen eines Umstandes entstanden ist, den gotvintage aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

11. Pflichten des Mieters

11.1 Die gelieferte Mietsache bleibt Eigentum von gotvintage. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Der Mieter ist nicht berechtigt einem Dritten Rechte an der Mietsache einzuräumen. Wird ein Gegenstand beim Mieter gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Mieter dies gotvintage unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der Mieter verpflichtet, den Dritten vom Eigentum von gotvintage in Kenntnis zu setzten.

11.2 Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Eine entsprechende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung schließt der Mieter selbst ab.

11.3 Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln. Bei eventuell auftretenden Mängeln hat der Mieter gotvintage die unverzügliche Reparaturdurchführung durch gotvintage selbst oder einen Dritten zu ermöglichen.

11.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache im Geschirrspüler zu reinigen. Insbesondere Vintage und PVD beschichtetes Besteck, Geschirr und Gläser mit Goldverzierungen.

11.5 Der Mieter hat alle für die Nutzung der Mietsache maßgeblichen Vorschriften zu beachten. Hierzu gehören insbesondere Maße, Gewichte, Aufstellorte, Hygiene, Brandschutz, etc. Die entsprechende Genehmigung wird ggf. vom Mieter eingeholt.

11.6 Der Mieter ist insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen die Mietsachen besonderen Risiken ausgesetzt sind (Freiluft, Tanzveranstaltungen, Filmdrehs, Messen und Ausstellungen ect.) dazu verpflichtet, die im Einzelfall notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Mietsachen zu treffen (z.B. Schutz vor Regen, Diebstahl, Erschütterung, etc.) und diese ggf. zu bewachen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl ist die Ware zu ersetzen. Sollte sich auf dem Markt Ware desselben Alters und Abnutzung befinden, ist der Zeitwert zu erstatten. Anderenfalls ist der Neuwert zu erstatten.

11.7 Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietsache von der Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsache an gotvintage. Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert. Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung. Zusätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Reparaturen dürfen ausschließlich von gotvintage durchgeführt werden.

11.8 gotvintage stellt dem Mieter die Mietsache zur freien Benutzung. Veränderungen und Umbauten sind nicht zulässig. Werbeanbringungen sind nur erlaubt, wenn diese im Vorfeld mit gotvintage abgesprochen wurden und sich rückstandslos entfernen lassen. Fallen für gotvintage nachträgliche Arbeiten aufgrund von Werbeanbringungen an, werden diese mit 75,00 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Stunde berechnet.

11.9 Stellt sich der Aufstellort bei Anlieferung als für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Mietsache von gotvintage als ungeeignet heraus (z.B. extrem hohe Luftfeuchtigkeit, kein Schutz vor Witterungseinflüssen) behält sich gotvintage das Recht vor, eine Aufstellung der Mietsache zu verweigern bzw. eine Möglichmachung des sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs zu verlangen.

12. Besondere Regelung der Rückgabe des Mietobjekts

12.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Mieter die Mietsache in überlassenem Zustand an vereinbarter Adresse zurückzugeben.

12.2 Kommt es zu Beschädigungen der Mietsache, so trifft den Mieter hierfür die Ersatzpflicht, wenn und soweit die Beschädigungen von ihm schuldhaft verursacht wurden. Dies gilt entsprechend, soweit der Mieter die Mietsache nicht oder nur teilweise zurückgeben kann. Erhebliche Verschmutzungen der Mietsache stehen einer Beschädigung gleich, insofern dadurch die Rückgabe im überlassenen Zustand ausgeschlossen ist.

12.3 Für die Schadensverursachung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie weiteren Dritten, deren Handhabung der Mietsache dem Mieter zuzurechnen ist, haftet der Mieter bei Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht.

12.4 Wenn der Mieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter gotvintage spätestens 24 Stunden vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit darüber informieren.

12.5 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. gotvintage behält sich jedoch vor, dem Kunden einen entstandenen Nutzungsausfallschaden nachzuberechnen.

12.6 Die Regelungen unter Punkt 11.6 bleiben hiervon unberührt

13. Haftung von gotvintage

13.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch gotvintage, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet gotvintage stets unbeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.

13.2 Bei Verletzung durch leichte Fahrlässigkeit von gotvintage, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

13.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit des Mieters beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

14. Besichtigungsrecht

gotvintage ist zu jeder Zeit berechtigt, die Mietsache zu besichtigen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu untersuchen oder durch einen Beauftragten besichtigen und untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet gotvintage im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche von gotvintage aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.

16. Kündigung des Vertrages

16.1 gotvintage ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietsachen nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.

16.2 Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn gotvintage entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietsache nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.

17. Farbabweichungen

Farbabweichungen zwischen der gelieferten Mietsache und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetkatalog sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

18. Fotografien

gotvintage behält sich das Recht vor Fotos und Videos der Mietsache in Absprache mit dem Mieter vor Ort zu machen.

19. Streitbeilegung

19.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden www.ec.europa.eu/consumers/odr/.

19.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Für Unternehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Für vertragliche Ansprüche aus der Vertragsbeziehung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von gotvintage. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von gotvintage gegenüber dem Mieter dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

20.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bedingungen.